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Hessengeld 2026 einfach erklärt

Mit dem Hessengeld unterstützt das Land Hessen Menschen, die zum ersten Mal eine Immobilie kaufen und selbst darin wohnen. Der Zuschuss soll einen Teil der Grunderwerbsteuer ausgleichen. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte und ein Rechenbeispiel.

Pro Käufer
10.000 €
höchstens 20.000 € für alle Käufer
Pro Kind
5.000 €
unter 18, zieht mit ein
Obergrenze
Grunderwerbsteuer
die tatsächlich gezahlt wurde

Wer bekommt Hessengeld?

Wie viele Käufer und Kinder zählen, richtet sich nach dem Tag, an dem der Kaufvertrag beurkundet wird.

Wie viel gibt es?

10.000 € für jeden Käufer, der einzieht, höchstens 20.000 €. Dazu 5.000 € für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit einzieht. Insgesamt bekommen Sie aber nie mehr als die Grunderwerbsteuer, die Sie wirklich gezahlt haben. Ausgezahlt wird der Zuschuss nicht auf einmal, sondern in zehn gleichen Raten, einmal im Jahr.

Beispiel

Ein Paar mit einem Kind kauft eine Wohnung für 400.000 € und zieht selbst ein.

Grunderwerbsteuer: 6 % von 400.000 € = 24.000 €.
Hessengeld rechnerisch: 10.000 € + 10.000 € + 5.000 € = 25.000 €.
Begrenzt auf die Grunderwerbsteuer: 24.000 €, also zehn Jahre lang je 2.400 €.

Wichtig für die Finanzierung: Die Grunderwerbsteuer müssen Sie zuerst selbst bezahlen. Das Hessengeld kommt erst danach und über zehn Jahre verteilt. Es ersetzt also kein Eigenkapital beim Kauf.

Wie läuft der Antrag?

  1. Kaufvertrag beim Notar unterschreiben.
  2. Grunderwerbsteuer an das Finanzamt bezahlen.
  3. Im Kundenportal der WIBank den Förder-Check ausfüllen und sich registrieren.
  4. Antrag stellen. Nach der Zusage weisen Sie innerhalb von drei Jahren nach, dass Sie eingezogen sind. Danach wird ausgezahlt.

Alle Einzelheiten und die verbindlichen Regeln finden Sie bei der WIBank und auf hessengeld.de. Diese Seite fasst nur zusammen und ersetzt keine Beratung.

Hessengeld im Rechner
Wählen Sie „Selbst einziehen“ und Hessen, dann können Sie das Hessengeld eintragen. Es wird als Jahresrate in die Rechnung pro Monat übernommen.

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Hinweis: Unverbindliche Rechenbeispiele, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Mietwerte sind Durchschnittswerte von immobilienpreise-2026.de, kein offizieller Mietspiegel. Grunderwerbsteuer Stand Oktober 2026.